Fruckel wrote...
Aber dann sag doch mal: Ab wann ist eine einmalige Dienstleistung denn "bezahlt" wenn man sie praktisch unbegrenzt verkaufen kann? Das ist für mich der Knackpunkt mit dem vermeindlichen "Anspruch". Ein Spiel kann aus ganz Piraterie-unabhängigen Gründen Millionenfach oder tausendfach verkauft werden (und es liegt nicht immer an der Qualität). Der "Anspruch" auf Entlohnung ist also an sich schon variabel.
Der Anspruch ist nicht variabel, sondern für jede einzelne Inanspruchnahme definiert. Es wird eine Leistung unter der Bedingung angeboten, dass sie bezahlt wird. Jedes Mal, wenn sie in Anspruch genommen wird entsteht für den Anbieter ein Anspruch darauf, die Gegenleistung zu erhalten. Darin, dass dieser Anspruch aber von vornherein zunichte gemacht werden soll, besteht der Schaden.
Es ist und bleibt kein Vergehen ohne Schaden.





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