Origins - oder warum ich den Respekt vor EA verliere (nötig für ME3 ? )
#3151
Posté 21 mars 2013 - 08:02
jupp mittlerweile funktioniert alles gut bei Sim City. Und nur die Digital Deluxe Edition kostet 80€. Die Standartversion bekommst du auch schon für 50€
@lustigs punkte
1. warum sollte das getrennt werden? Bei Digitalen Käufen kann das auch garnicht getrennt werden.
2. ist bereits möglich, man muss nur wissen wie.
3. Offline Spielen ist auch möglich, das man allerdings Multiplayer Komponenten nicht offline spielen kann sollte dabei klar sein.
4. Origin installiert bereits Spiele einfach. Verzeichniss auswählen, installieren drücken, fertig. Frag mich was daran kompliziert sein soll.
5. Das EA Help Center ist jederzeit in jeder Sprache erreichbar und mit Origin verbunden/ Integriert. Ebenfalls gibt es den Email support und telefon support.
6. Rechtssprache ist immer eigen
7. ????? Wird SimCity wenn es im Handel gekauft wird gegenpber der digitalen SimCity version benachteiligt? Nein
8. Apokalypseszenario. EA ist ein Big Player der nicht einfach so verschwindet. Und wenn die unterstützung für ein Spiel endet wird ein Patch herausgebracht der jegliche DRM und Authentifizierung deaktiviert, siehe Dragon Age Origin.
9. Das liegt nicht an Origin oder Steam sondern an deinen PC mit seinem Betriebssystem.
#3152
Posté 22 mars 2013 - 08:03
Und jedes Land 10,99
Also ich find 40 wäre ok mit allen Zukünftigen Gebäuden und Regionen(Zumindest im Erstem Jahr) oder 20
wenn sie sich diese Sachen einzeln Zahlen lassen wollen.
1. Das man nicht 10 So Loader bracht.
4. Schlechte Leitung, Schlechte Server. Vor eiem Jahr hate ich noch ne 870er leitug und nach 1,5 Tagen war die ME3 Datei beschädigt, und anstat das beschädigte segment neu laden zu können muste ich nochmal 1,5 Tage bangen das diesmal ales klapt.
5. Ehrlich? Vor einem Jahr musste ich noch auf Englisch stehlen für den LiveChat um Mein Spektorpack zu kriegen. Haben sie das jetzt geändert?
Modifié par ripper82, 22 mars 2013 - 08:23 .
#3153
Guest_Darkangel008_*
Posté 22 mars 2013 - 08:11
Guest_Darkangel008_*
#3154
Posté 22 mars 2013 - 08:19
ripper82 wrote...
4. Schlechte Leitung, Schlechte Server. Vor eiem Jahr hate ich noch ne 870er leitug und nach 1,5 Tagen war die ME3 Bescheidigt, und anstat das beschädigte segment neu laden zu können muste ich nochmal 1,5 Tage bangen das diesmal ales klapt.
Das mit der Geschwindigkeit liegt am Internetanbieter nicht an Origin. Citadel DLC hatte ich zum Beispiel mit 2-3 MB/s geladen (also fing mit 2 an und wurde dann schneller) während es bei anderen sehr langsam war.
ripper82 wrote...
5. Ehrlich? Vor einem Jahr musste ich noch auf Englisch stehlen für den LiveChat um Mein Spektorpack zu kriegen. Haben sie das jetzt geändert?
Um den Live-Chat zu erreichen ist das immer noch der Beste weg. Für die Pakete gab es hier im Forum einen Link auf den hat man geklickt und dann kam das Paket.
#3155
Posté 22 mars 2013 - 08:25
#3156
Guest_Darkangel008_*
Posté 22 mars 2013 - 08:30
Guest_Darkangel008_*
#3157
Posté 22 mars 2013 - 08:33
Darkangel008 wrote...
das mit der downloadgeschwindigkeit scheint auch zum teil an origin zu liegen, da sackt die nämlich gerne mal plötzlich um 70% ein und steigt auch von alleine nicht mehr, hatte ich bisher nur bei origin.....
vielleicht hab ich bisher einfach immer Glück gehabt kann man ja nicht ausschließen
#3158
Guest_Darkangel008_*
Posté 22 mars 2013 - 08:40
Guest_Darkangel008_*
#3159
Posté 22 mars 2013 - 09:51
Kianya wrote...
Schon schlimm wenn man das gesammtbild nicht bergeift oder?
Wenn eine Seite wie TheOrigin dir verklickern kann wie man die Sicherheitsmaßnahmen umgeht dann stell dir die Frage wie leicht eben dies für einen sein muss der das auch wirklich will (auch vorher schon).
Natürlich kann man drüber streiten ob die veröffentlich jetzt gut /schlecht oder was auch immer ist nur eins steht fest ---Der Betreiber weis auf alle fälle das sein Sicherheitsmaßnahmen viel ist ---nur nicht sicher ---und er weis das viele andere das jetzt auch wissen --also sollte er was ändern. Was letzendlich ja wieder dem Kunden zugute kommt.
Hätte nicht gedacht das ich dir sowas erklären müsste o.O
was zu beweise wäre:
"Update #2: EA hat heute ein Update veröffentlicht, welches die "hypothetische" Gefahrenquelle behoben hat. (Danke an Torvitas)
"
von Theorigin.de ;-)
#3160
Posté 23 mars 2013 - 12:03
Electronic Arts, Betreiber der Games-Plattform, feiert seine inzwischen 40-Millionsten Origin-User und will sich bei der Nutzergemeinde mit einer umfassenden Rabattaktion bedanken. Noch bis zum kommenden Dienstag, den 26. März, haben Nutzer von Origin die Möglichkeit, die eigene Sammlung mit einer Auswahl von insgesamt 200 vergünstigten Spielen zu erweitern. Einige Games sind dabei bis zu 50 % günstiger. Electronic Arts haut dabei nicht nur Spiele-Klassiker wie Command & Conquer – The Ultimate Collection oder den ersten Teil von Dead Space (4,99 €) auf den virtuellen Wühltisch, sondern bietet auch aktuelle Hits wie Battlefield 3 oder Dead Space 3 als Schnäppchen an.
Unter den Angeboten finden sich weitere aktuelle Games-Perlen wie die Fußball-Simulation FIFA 13 (24,99 € statt 49,99 €), der Action-Knaller Hitman Absolution (24,99 € statt 49,99 €), diverse Add-ons für Die Sims 3, der Fußball Manager 13 (27,49 € statt 54,99 €) und viele weitere Highlights der heutigen Gameswelt. Schnäppchenjäger und Spielwütige können aus rund 200 verschiedenen Produkten im Origin Store wählen. Neben eigenständigen Spielen finden sich hier auch viele DLCs und Zusatzinhalte.
Quelle: Winload.de
#3161
Posté 23 mars 2013 - 12:07
#3162
Posté 23 mars 2013 - 02:57
Codebreaker819 wrote...
@Ripper
jupp mittlerweile funktioniert alles gut bei Sim City.
Seltsam, hab gestern einige Berichte von ätlichen Rollbacks
und verlorenen Stäten gesehen.
Electronic Arts, Betreiber der Games-Plattform, feiert seine inzwischen 40-Millionsten Origin-User
Ist das ein wunder wen es Zwang ist?
Modifié par ripper82, 23 mars 2013 - 02:58 .
#3163
Posté 23 mars 2013 - 07:11
Warum sollte eine USK wegen Origin eintreten? Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Selbstkontrollen und Kontrollen des Jugendschutzes beziehen sich auf die Spiele selbst und Spiele mit einer USK 18 dürfen bei Origin nur zwischen 23:00 und 6:00 erworben werden.
@Ripper
ich kann dir aus persönlicher Erfahrung erzählen das SimCity einwandfrei funktioniert. Ich hab viele Städte und noch keine davon in irgendeiner weise verloren.
#3164
Posté 23 mars 2013 - 07:21
#3165
Guest_Darkangel008_*
Posté 23 mars 2013 - 07:22
Guest_Darkangel008_*
Codebreaker819 wrote...
@Zero
Warum sollte eine USK wegen Origin eintreten? Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Selbstkontrollen und Kontrollen des Jugendschutzes beziehen sich auf die Spiele selbst und Spiele mit einer USK 18 dürfen bei Origin nur zwischen 23:00 und 6:00 erworben werden.
bullsh*t, ich hab mir crysis kürzlich an nem nachmittag gekauft, und die USK is sowieso total schwachsinnig und inkonsequent.
edit: was hier alles automatisch zensiert wird:blink:
Modifié par Darkangel008, 23 mars 2013 - 07:22 .
#3166
Posté 23 mars 2013 - 07:29
#3167
Posté 23 mars 2013 - 07:31
Darkangel008 wrote...
bullsh*t, ich hab mir crysis kürzlich an nem nachmittag gekauft, und die USK is sowieso total schwachsinnig und inkonsequent.
Inzwischen dürfte doch wohl bekannt sein, dass Codebreaker die Realität irgendwie etwas anders wahr nimmt. :-)
#3168
Posté 23 mars 2013 - 07:38
#3169
Guest_Darkangel008_*
Posté 23 mars 2013 - 07:44
Guest_Darkangel008_*
danke, gut zu wissen für künftige posts xD
@ lustigtv:
ja, ist bekannt
@ Code:
was genau meinst du mit "Es werden allerdings Spiele welche USK 18+ haben erst ab 23 Uhr zugänglich gemacht [...]"? ich sehe zu jeder tageszeit im store werbung für USK18-titel wie DS3, BF3 und Crysis3, und ich konnte mir wie gesagt Crysis, welches ebenfalls USK18 ist, am nachmittag runterladen.
#3170
Posté 23 mars 2013 - 07:46
PS. Oh, jetzt hat Darkangel meine Annahme doch noch bestätigt. :-)
Modifié par lustigtv, 23 mars 2013 - 07:48 .
#3171
Posté 23 mars 2013 - 07:53
1. Propagandamittel im Sinne des §86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Gründordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des §86a des Strafgesetzbuches verwenden,
3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung .oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden;
4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in §6 Abs.1 und §7 Abs.1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
5. grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
6. als Anleitung zu einer in §126 Abs.1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,
7. den Krieg verherrlichen,
8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren; wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung. ist unbeachtlich,
9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder
11. in den Teilen B und D der Liste nach §28 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
In den Fällen der Nummern 1 bis 4 und 6 gilt §86 Abs.3 des Strafgesetzbuches; im Falle der Nummer 5 §131 Abs.3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie
1. in sonstiger Weise pornografisch sind,
2. in den Teilen A und C der Liste nach §18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder
3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.
In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist; dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).
(3) Nach Aufnahme eines Angebotes in die Liste nach §18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen; die nach §14 Abs.2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.
(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist.
(6) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.
Die Werbung auf Origin von USK 18 Titel halten sich an die Bestimmungen und sind nicht anders als das Backcover auf Retail Fassungen und die liegen auch rund um die Uhr im Laden. Origin hält sich an die Bestimmungen und macht den Kauf erst zu den vorgegeben Zeiten technisch zugänglich. Diese Regelung schmeckt den Leuten von Origin sowie den Spielern, beide nicht. Ist aber egal weil es nunmal die Rechtsgrundlage ist.
#3172
Guest_Darkangel008_*
Posté 23 mars 2013 - 07:59
Guest_Darkangel008_*
Codebreaker819 wrote...
[...]
Die Werbung auf Origin von USK 18 Titel halten sich an die Bestimmungen und sind nicht anders als das Backcover auf Retail Fassungen und die liegen auch rund um die Uhr im Laden. Origin hält sich an die Bestimmungen und macht den Kauf erst zu den vorgegeben Zeiten technisch zugänglich. Diese Regelung schmeckt den Leuten von Origin sowie den Spielern, beide nicht. Ist aber egal weil es nunmal die Rechtsgrundlage ist.
das mit der werbung stimmt wohl, aber das ist schlicht und einfach inkorrekt.
Modifié par Darkangel008, 23 mars 2013 - 07:59 .
#3173
Posté 23 mars 2013 - 08:03
Modifié par Codebreaker819, 23 mars 2013 - 08:06 .
#3174
Guest_Darkangel008_*
Posté 23 mars 2013 - 08:05
Guest_Darkangel008_*
dann hab ich dich wohl falsch verstanden, ich musste mein alter auch per personalausweis nachweisen. muss man das nach 23:00 nicht?? das fände ich dann etwas bedenklich.....
#3175
Posté 23 mars 2013 - 08:08





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