für die war leider kein Platz mehrKianya wrote...
@ Nas
Was ist die 2. Regel? ^.^
Origins - oder warum ich den Respekt vor EA verliere (nötig für ME3 ? )
#3426
Posté 05 avril 2013 - 08:41
#3427
Guest_Darkangel008_*
Posté 06 avril 2013 - 11:36
Guest_Darkangel008_*
kurzum wieder mal ein tag, an dem ich mich frage, wozu man bei EA eigentlich noch fähig ist (oder eben nicht)...
#3428
Posté 07 avril 2013 - 04:23
Darkangel008 wrote...
nicht auf meine käuflich erworbenen (-> mein eigentum) und installierten dlc zugreifen,
Die DLC sind nicht dein Eigentum und du hast auch nicht die DLCs an sich im herkömlichen Sinne käuflich erworben sondern mehr ein Pachtverhältniss geschlossen. Du hast eine Nutzungslizenz gekauft. Du bist lediglich Besitzer des DLC Inhalts. Eigentümer ist weiterhin EA.
Modifié par Codebreaker819, 07 avril 2013 - 04:29 .
#3429
Posté 07 avril 2013 - 06:29
Codebreaker819 wrote...
Darkangel008 wrote...
nicht auf meine käuflich erworbenen (-> mein eigentum) und installierten dlc zugreifen,
Die DLC sind nicht dein Eigentum und du hast auch nicht die DLCs an sich im herkömlichen Sinne käuflich erworben sondern mehr ein Pachtverhältniss geschlossen. Du hast eine Nutzungslizenz gekauft. Du bist lediglich Besitzer des DLC Inhalts. Eigentümer ist weiterhin EA.
Kann ich dann Zurücktreten und nur die Abnutzung Zahlen?
Modifié par ripper82, 07 avril 2013 - 06:29 .
#3430
Posté 07 avril 2013 - 07:15
#3431
Posté 07 avril 2013 - 08:20
Darkangel008 wrote...
um den thread-titel mal wieder aufzugreifen: konnte heute 3 mal wegen angeblicher "unverfügbarkeit der EA-server" nicht auf meine käuflich erworbenen (-> mein eigentum) und installierten dlc zugreifen, und zum thema EA musste ich enttäuscht, aber nicht wirklich überrascht, feststellen, dass mit diversen dlc auch diverse bugs in NFSMW einzug hielten.
kurzum wieder mal ein tag, an dem ich mich frage, wozu man bei EA eigentlich noch fähig ist (oder eben nicht)...
Ging mir gestern und vorgestern leider auch so bei Mass Effect 3. "Der Mass Effect 3 Server ist momentan leider nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später erneut."
So sind natürlich die DLCs nicht spielbar, was natürlich dazu führte, dass ich meinen Spielstand nicht fortsetzen konnte.
Ich meine, es ist ja klar, dass man kein MP spielen kann, wenn die Server nicht erreichbar sind, aber dass dann noch nichtmal der Singleplayer läuft ist schon ziemlich unverschämt, wie ich finde...
Wie sieht das eigentlich in 15-20 Jahren aus? Kann man dann ME3 überhaupt noch mit DLCs spielen oder muss man sich dann mit dem Grundprogramm begnügen, weil die Server bis dahin abgeschafft wurden?
#3432
Posté 07 avril 2013 - 08:42
#3433
Guest_Darkangel008_*
Posté 07 avril 2013 - 08:55
Guest_Darkangel008_*
Codebreaker819 wrote...
Darkangel008 wrote...
nicht auf meine käuflich erworbenen (-> mein eigentum) und installierten dlc zugreifen,
Die DLC sind nicht dein Eigentum und du hast auch nicht die DLCs an sich im herkömlichen Sinne käuflich erworben sondern mehr ein Pachtverhältniss geschlossen. Du hast eine Nutzungslizenz gekauft. Du bist lediglich Besitzer des DLC Inhalts. Eigentümer ist weiterhin EA.
mMn ne absolute frechheit, aber egal, ich habe geld dafür bezahlt, also will ich sie verdamt nochmal nutzen können, egal ob der EA-server grade rumzickt oder nicht.
#3434
Posté 07 avril 2013 - 09:53
Codebreaker819 wrote...
Gegenfrage, wie kann ein Digitales Produkt überhaupt abnutzen?
Durch jeden aufgezwungen Patch, Bugfix, Update, etc. der das ursprünglich erworbene Produkt, Lizenz,
aufgezwungene Verkaufsoberfläche (oder wie immer man es nennen will) noch größer, langsamer und
kundenunfreundlicher macht?
Oder anders ausgedrückt, ME3 ohne Origins geht nicht. Würde EA (rein hypotetisch) eines Tages einen
Autopatch für Origins rausbringen welcher die (hypotetischen) Spionagepläne aufgreift, könnte es wohl
durchaus möglich sein einen Tatbestand zu formulieren der mir erlaubt das Produkt zurückzugeben?!
#3435
Posté 07 avril 2013 - 10:07
#3436
Posté 07 avril 2013 - 10:22
Rechtswidrige AGB´s oder Teile davon sind gegenstandslos.
"Und ganz nebenbei gesagt sind digital erworbene Produkte wie DLC aufgrund ihrer Beschaffenheit vom Umtausch generell vom Gesetzgeber her ausgeschlossen."
Wäre ich mir jetzt mal nicht so sicher -erinnere dich mal Assassims Creed.
Ubisoft mußte jede Menge (benutzter) Spiele zurücknehmen weil sie es versäumten
auf die Internetpflicht hinzuweisen. Wie es bei der Downloadversion ausgesehen hat kann ich nicht sagen.
#3437
Posté 07 avril 2013 - 10:31
#3438
Posté 07 avril 2013 - 10:54
Modifié par Not_Zero, 07 avril 2013 - 10:55 .
#3439
Posté 07 avril 2013 - 10:54
Codebreaker819 wrote...
wird ein Patch geben der die Authentizierung abschaltet wie bei DAO
Das wäre auf jeden Fall sehr gut. Ich hoffe, dass du damit Recht behälst.
Ist das denn seitens EA mal irgendwo so bestätigt bzw. angekündigt worden oder kann man das irgendwo in der AGB oder Sonstiges nachlesen?
#3440
Posté 07 avril 2013 - 11:29
Codebreaker819 wrote...
Bei Retail Versionen besteht ja auch ein Kaufverhältniss. Bei Digitalen einen Pachtverhältniss. Eine Retail Version kann zurück gegeben werden. Eine Digitale Version nicht wirklich und dann auch nur wenn das Spiel über einen gewissen Zeitraum nach erwerb nicht nutzbar ist also die Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann.
Ähm - Junge beschäftige dich mal mit dem deutschen Recht !!
Wenn man Ware käuflich erwirbt ist man Besitzer und Eigentümer !!
Selbst wenn man sie nur virtuell erwirbt.
Egal was EA in den AGBs schreibt - die sind dazu gesetzlich verpflichtet das erworbene Produkt so lange du als Käufer lebst bereit zu stellen.
Andernfalls kannst du das einklagen.
Also erzähl hier nicht so nen BS.
#3441
Posté 07 avril 2013 - 11:32
@Zero
Nope. Das Urteil dreht sich um den Weiterverkauf von Software.
http://curia.europa....t=1&cid=5207486
#3442
Posté 07 avril 2013 - 11:39
mach dich lieber erstmal selber schlau.
http://www.pcgamesha...rechte-1059829/
"Computerspiele werden mittlerweile auf zwei Arten verkauft: Klassisch über eine Retail-Version, d. h. über einen Datenträger mit versiegelter Verpackung und zunehmend digital in Form eines Downloads. Computerspiele als Software sind ohnehin eine schwierige Angelegenheit, wenn es um die rechtliche Beurteilung angeht, denn anders als ein Computer, stellen Computerspiele keine Sache, also einen körperlichen Gegenstand, dar. Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, sobald eine DVD mit oder Download von der Software gegen Entgelt erworben wurde, könne man damit machen, was man will, man habe schließlich Eigentum erworben. Diese Aussage ist falsch. Computerspiele, oder allgemein gesprochen Computerprogramme, stellen in der regelmäßig verkauften Form Standard-Software dar. Das ist Software, die in großer Stückzahl verkauft wird und jede verkaufte Kopie einander gleicht im Funktionsumfang.
Es ist daher richtiger zu sagen, dass durch den Kauf eines Computerspiels ein Nutzungsrecht an diesem erworben wird. Der Begriff Nutzungsrecht entstammt aus den Bereichen des Urheber- oder ganz allgemein Lizenzrechts. "Eigentümer" oder vielmehr Urheber von der Software bleibt stets der Entwickler (hier Maxis). Selbst der Publisher (hier Electronic Arts) hat kein Eigentum an Computerspielen, sondern Nutzungsrechte, die besonders weitgreifend sind (ausschließliche Nutzungsrechte). Sie als Spieler sind das letzte Glied in der Kette mit zumeist lediglich einfachen Nutzungsrechten, die auf das bloße Spielen des Spiels beschränkt sind. Ebenfalls nicht umfasst - und ebenfalls häufiger irrtümlich angenommen - sind Berechtigungen das Computerspiel zu modifizieren (Cracks verwenden, Verbindung zu Online-Diensten lösen)."
#3443
Posté 07 avril 2013 - 11:51
Also ist nix mit abschalten von Origin - selbst wenn EA pleite gehen würde - müssten die dafür sorgen das man auch weiterhin seine erworbenen Spiele nutzen kann.
Dank deutschen Recht - ist der Käufer da im Vorteil.
#3444
Posté 07 avril 2013 - 11:57
aber wenn du schon sowas mit der Insolvenz sagst dann kannst du das ja sicherlich auch mit Fakten z.b. dem Gesetzestext aus dem Insolvenzrecht z.b. belegen.
#3445
Posté 07 avril 2013 - 12:10
Codebreaker819 wrote...
aber wenn du schon sowas mit der Insolvenz sagst dann kannst du das ja sicherlich auch mit Fakten z.b. dem Gesetzestext aus dem Insolvenzrecht z.b. belegen.
Naja es gibt keinen Präzedenzfall.
Aber so wie die Rechtssprechung heutzutage ist müssten die Publisher dafür sorgen das man die Online-Kaufversion genauso weiterspielen kann wie eine mit DVD/CD.
Das Nutzungsrecht begrenzt ja nur den weiteren Handel damit (also illegale Kopien und Verleih) - und nicht die Dauer die es zur verfügung stehen muss.
Wäre ja auch der Hammer wenn dem nicht so wäre.
Das würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
Das 2 gleiche Artikel unterschiedlicher Kaufart (Online / CD & DVD) nicht rechtlich unterschiedlich behandelt werden dürfen.
#3446
Posté 07 avril 2013 - 12:15
Chris Sheppard wrote...
Das ändert nichts an der Sache das EA gesetzlich dazugezwungen werden kann alle Spiele die man über Origin gekauft wurden auch in 50 Jahren noch zur verfügung stellen muss.
Also ist nix mit abschalten von Origin - selbst wenn EA pleite gehen würde - müssten die dafür sorgen das man auch weiterhin seine erworbenen Spiele nutzen kann.
Dank deutschen Recht - ist der Käufer da im Vorteil.
Für Ersatzteile gibt es eine Rechtsprechung bei der ein Zeitraum von 10Jahren vorgegeben ist.
Könnte sein, dass diese hier auch anwendbar ist
Modifié par BigBadMother, 07 avril 2013 - 12:16 .
#3447
Posté 07 avril 2013 - 12:18
EA äußert sich dazu wiefolgt:
"Sollte EA auf der Website zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen deaktivieren, wird Ihnen dies unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen per E-Mail und unter http://www.ea.com/2/service-updates von EA mitgeteilt. Wann immer EA Produkte oder Dienstleistungen deaktiviert oder beendet, wird EA dabei Ihre Interessen an dem jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung, insbesondere ggf. für das Produkt oder die Dienstleistung geleistete Zahlungen, angemessen berücksichtigen."
übersetzt, man bekommt ne Entschädigung.
#3448
Posté 07 avril 2013 - 12:24
Nur blöd wenn man in Europa seine Sachen verkauft.
Dann muss man sich auch an geltendes Recht halten.
Und da ist unerheblich was EA schreibt.
Es muss dafür gesorgt sein das man seine erworbenen Spiele auch ohne Origin nutzen kann.
Auf deutsch - wenn die keine DVDs mit den Spielen drauf versenden kann es teuer werden.
Da macht der Europäische Gerichtshof - keine Gefangenen. Der hat schonmal Microsoft um mehrere Huntermillionen Euro erleichtert weil Windoof einem Programme aufzwingt die man nicht braucht (Windoof Media Player / Windoof Internet Explorer / Windoof Mail) u.s.w.
Also ich glaub nicht das EA das riskiert.
#3449
Posté 07 avril 2013 - 12:35
Chris Sheppard wrote...
Es muss dafür gesorgt sein das man seine erworbenen Spiele auch ohne Origin nutzen kann.
Nope, wie man anhand von BF3 und ME3 und SimCity und vielen anderen sehen kann. Ist dies eindeutig nicht der Fall.
#3450
Posté 07 avril 2013 - 01:26
Chris Sheppard wrote...
Codebreaker819 wrote...
Bei Retail Versionen besteht ja auch ein Kaufverhältniss. Bei Digitalen einen Pachtverhältniss. Eine Retail Version kann zurück gegeben werden. Eine Digitale Version nicht wirklich und dann auch nur wenn das Spiel über einen gewissen Zeitraum nach erwerb nicht nutzbar ist also die Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann.
Ähm - Junge beschäftige dich mal mit dem deutschen Recht !!
Wenn man Ware käuflich erwirbt ist man Besitzer und Eigentümer !!
Selbst wenn man sie nur virtuell erwirbt.
Egal was EA in den AGBs schreibt - die sind dazu gesetzlich verpflichtet das erworbene Produkt so lange du als Käufer lebst bereit zu stellen.
Andernfalls kannst du das einklagen.
Also erzähl hier nicht so nen BS.
Vorsicht mit Aussagen wie "Wenn man Ware käuflich erwirbt, ist man Besitzer und Eigentümer". Das stimmt so nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Mit dem Kauf einer Sache gelangt sie erstmal in deinen Besitz. Das Eigentum an einer Sache erreichst du erst, wenn die Eigntumsrechte an einer Sache auch rechtlich korrekt an dich übertragen wurden. Das ist beim Kauf einer Sache im Laden auch im Normalfall kein Problem. Es kann aber auch anders aussehen.
Beispiel: Du kaufst für 5000 Euro ein Auto. Du bist jetzt Besitzer des Fahrzeugs. Nach einigen Wochen oder gar einigen Jahren steht plötzlich die Polizei vor deiner Tür und teilt dir mit, das die Karre beschlagnahmt wird, weil sie geklaut wurde. Auto und dein Geld kannste abschreiben, denn du kannst einfach kein Eigentum an gestohlenen Waren erwerben. Der alte Fahrzeughalter bekommt die Karre zurück und du musst auf dem Weg einer Privatklage zusehen, das du an dein Geld kommst. Voraussetzung dafür ist aber, das derjenige, der dir das Auto verkauft hat, auch geschnappt wir und dann auch die Geldmittel hat, dir deine Kohle zurückzugeben. Das kann im übrigen auch übel für dich ausgehen, wenn du beim Kauf des Fahrzeugs erkennen hättest können, das iwas nicht stimmt.





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