Ahnkahar wrote...
Jairidian wrote...
Ahnkahar wrote...
Jairidian wrote...
Meeeps wrote...
Joh, es geht eigentlich nicht mal ums Online sein wollen, eher ums können.
Aber viel schlimmer ist ja das die gecrackte Version solche Dinge eben nicht benötigt. Diese Versionen sind dann ja "Verbesserungen" und deshalb nicht mehr illegal.
Wer sagt denn, das ein Crack nicht mehr illegal ist?
Im Prinzip deutsches Recht. Das Problem ist den Onlinezwang als Fehler oder zumindest als schwerwiegende Beeinträchtigung durchzubringen. Daran würds sehr wahrscheinlich scheitern.
Und dann bin ich grad auch nicht sicher, wie das mit dem Urheberrecht ist, wenn man die Version im Laden gekauft hat und man sich dazu nen Crack zieht.
Momentan ist es so geregelt, das man einen Crack nur dann legal einsetzen darf, wenn die Plattform abgeschaltet wurde und es vom Betreiber keinen Patch gab, der den Onlinezwang aufgehoben hat. Das gilt auch für Retailkäufe.
Hast du n Paragraphen dazu ? Würd mich interessieren was da sonst noch zu steht und vor allem, ob es da irgendwelche Ausnahmeregelungen gibt. Wenns da nämlich keine Schlupflöcher gibt, ist die ganze Diskussion sowieso hinfällig.
Nun es gibt dazu diesen Link, der es erklärt und einige Urteile erhält, die natürlich unterschiedlich ausfallen www.pcgameshardware.de/DRM-Kopierschutz-Thema-235362/Specials/Spiel-Crack-und-Raubkopie-1023532/ . Zudem gilt aber auch dieser Paragraph transpatent.com/gesetze/urhg.html#95a . Ich glaube nicht, das ein Richter, die Nutzung eines Cracks untersagen würde, sobald die Plattform inaktiv ist und es keinen Patch dafür gibt. Man könnte, und so würde ich es machen, erstmal beim Entwickler/Publisher oder Betreiber der Plattform anfragen, ob man einen Crack nutzen darf oder nicht. Natürlich nur dann, wenn diejenigen auch noch zu erreichen sind.





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