Natürlich kannst Du es zurückgeben, da das Spiel einen Mangel hat die AGB. Auch wenn die Verkäufer es nicht gerne tun und im Fall des Fernabsatz ja auch theoretisch bei geöffneter Versiegelung eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Aber diese AGB stellen nun einmal schlicht einen Mangel da.Nameterror wrote...
Mal kurz zur rechtlichen Lage hinsichtlich der AGBs, bzw. meine Meinung dazu.
Im Prinzip weiss ja jeder, worauf er/sie sich beim Kauf eines Spieles einlässt. Man weiss, dass der Publisher vor das Spiel die Unterzeichnung der AGBs gesetzt hat. Man weiss auch, dass man bei Nicht-Zustimmung das Spiel nicht wird spielen oder gar nicht erst installieren können. So weit weiss also jeder, wo man steht und worauf man sich einlässt.
Das ändert aber nichts daran, dass dieser Ablauf rechtlich eben nicht ganz einwandfrei ist, auch wenn hier gewissermaßen stilles gegenseitiges Einvernehmen herrscht. Der Umstand, dass AGBs existieren und eine Zustimmung quasi zwingend ist, muss VOR dem Kauf ersichtlich sein. Nicht bei Öffnen der Packung, nicht bei Einlegen der DVD und ganz sicher nicht erst, wenn die Installation schon läuft. EA macht das immer mal anders, ja nach Spiel taucht ein entsprechender Hinweis mal früher und mal später bei der Installation auf, rechtlich einwandfrei ist keine Variante (was aber bislang bei jedem Publisher der Fall ist).
So wie das gehandhabt wird, ist das vielleicht kein Beinbruch, rechtlich einwandfrei ist es aber deshalb noch lange nicht. Im Prinzip müsste, ähnlich dem Hinweis auf eine notwendige Internetverbindung, auf jede Packung ein Hinweis, dass zB Origin nicht nur dauerhaft online sein muss, sondern auch bestimme Daten erhebt. Damit wäre das Problem schon im Voraus geklärt.
Wie gesagt, an sich weiss ja jeder Bescheid, aber hier geht es um Kundenrechte. Mal angenommen, ich hab die DVD im Laufwerk, die AGBs ploppen auf und ich stelle fest, dass ich diese nicht akzeptieren will. Und im selben Moment habe ich 50€ verloren, weil ich das Spiel nicht zurückgeben kann. Da wäre ein wenig mehr Korrektheit schon wünschenswert.
Origins - oder warum ich den Respekt vor EA verliere (nötig für ME3 ? )
#576
Posté 09 octobre 2011 - 03:16
#577
Posté 09 octobre 2011 - 03:34
Jairidian wrote...
@Tuedelband
EA nimmt sich das Recht, Daten auszulesen nur mit deiner Zustimmung heraus. Du musst nicht zustimmen. Da wird auch nicht spioniert, da der Spieler ja zustimmt.
Die Lizenzvereinbarungen sind jederzeit auf der Seite von EA nachzulesen. Man kann sie vor dem Kauf eines Spiels nachlesen oder bei dessen Installation. Da man nicht gezwngen wird, den AGB zuzustimmen, nutzt die ganze Aufregung auch nichts. Das man entsiegelte Spiele nicht dem Händler zurückgeben kann, ist nicht das Problem von EA. Das ist eine Sache, die man mit dem Händler, der einem den Datenträger verkauft, regeln muss.
Der Vergleich mit dem Auto trifft in sofern zu, das du dir jederzeit ein Auto beim Händler kaufen kannst, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. Das kannst du dir dann auf den Hof stellen, darfst es nur nicht auf der Straße bewegen. Wenn du es dennoch machst und erwischt wirst, kannst du schlecht zum Händler rennen und ihm dahingehend anschnauzend, das er dir ja hätte sagen müssen, das du nen Führerschein brauchst, um die Kiste zu fahren. Da ahst dun einerseits den Kaufvertarg über das Auto und andererseits die Vorgabe des Gesetzgebers, die besagt, das du nen Lizenz/Fahrerlaubnis brauchst, um das Auto auch zu bewegen. So siehst auch mit Datenträger und Spiellizenz aus.Beim Kauf des Datenträgers schließe ich den Vertag mit dem Händler und kann mit der CD/DVD machen was ich will, auch weiterverkaufen. Die Vertagsbedingungen gibt mir der Verkäufer im Laden, durch Aushang oder Auskunft beim Kauf, bekannt und so mich mich damit einverstanden erkläre sind die bindend. Der Kaufvertrag des Datenträgers sagt aber nix über den Lizenzvertrag, den ich später mit dem Publisher schließe, aus. Den Lizenzvertrag schließe ich erst bei der Installation ab bzw. muss diesem erst dann zustimmen oder ihn ablehnen. Lehnt der Spieler die Lizenzvereinbarung ab, bricht die Installation ab und er kann den Datenträger bei Ebay zum Verkauf einstellen. Ich persönlich sehe da kein Problem. Warum mallerdings einige immer wieder etwas haben wollen, auch wenn ihnen die Vertragsbedingungen nicht zusagen, das kann ich nicht verstehen.
Wer EA/Origin schon für gefährlich hält, sollte sich dies mal durchlesen:
http://www.zeit.de/d...suchung/seite-1
Mit etwas Glück ist die gesamte Festplatte ja schon kopiert worden und der Inhalt liegt den Behörden vor.
Du laberst so einen Müll, dass passt unter keine Kuhhaut.
Die Logik in deinen Aussagen ist vergleichbar mit dem eines Alkoholikers der unter Entzug steht.
Es ist schon Zeitverschwendung den "Brainlag" auch nur kommentieren.
Gott gib mir die Zeit zurück die ich verschwendet habe seinen Post zu lesen!
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 04:04 .
#578
Posté 09 octobre 2011 - 03:56
Die Politik wird langsam über Spysoftware sensibilisiert. Nach Facebook kommen hoffentlich die anderen Firmen dran die versuchen ihre Kunden auszuspionieren.
#579
Posté 09 octobre 2011 - 03:59
#580
Posté 09 octobre 2011 - 04:05
Nur Diskussionen mit Alkoholikern sind nicht sehr ergiebig. Die Argumentationsketten sind löchrig wie Schweizer Käse und verstehen tuen sie dich auch nicht.
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 04:13 .
#581
Posté 09 octobre 2011 - 04:05
So wertlos können diese Daten ja nicht sein wie hier immer wieder vermutet wird.
Für einen reinen Kopierschutz bräuchte es lediglich den Hashwert aus der Hardware und Software.
Lasst die spiele schlicht zum Verkaufstermin mal im Regal liegen..
#582
Posté 09 octobre 2011 - 04:17
Johnsen1972 wrote...
Klar
Nur Diskussionen mit Alkoholikern sind nicht sehr ergiebig. Die Argumentationsketten sind löchrig wie Schweizer Käse und verstehen tuen sie dich auch nicht.
bitte nur Argumente keine Beleidigungen. Den Gegner schlecht reden, machen meist nur die, die keine Argumente mehr vorlegen können, also meist Politiker im Wahlkampf.
#583
Posté 09 octobre 2011 - 05:08
Wenn man den SP-Modus von ME3, mit diesem Befehl hinter der .EXE, auch ohne Origin Spielen kann, könnte man doch nach der Installation von ME3, Origin wieder deinstallieren und dann das Spiel spielen. Oder ist das Technisch nicht möglich?
#584
Posté 09 octobre 2011 - 05:10
Not_Zero wrote...
bitte nur Argumente keine Beleidigungen. Den Gegner schlecht reden, machen meist nur die, die keine Argumente mehr vorlegen können, also meist Politiker im Wahlkampf. [smilie]http://social.bioware.com/images/forum/emoticons/wink.png[/smilie] Also bleibt sachlich.....
Jaja, hast ja recht^_^
Aber ich müsste mich auf sein unlogisches Denkniveau runterlassen. Dann lass ich es lieber.
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 05:12 .
#585
Posté 09 octobre 2011 - 05:28
#586
Posté 09 octobre 2011 - 06:00
Du wolltest wohl sagen, es ist zu hoch für dich.Johnsen1972 wrote...
Jaja, hast ja recht^_^
Aber ich müsste mich auf sein unlogisches Denkniveau runterlassen. Dann lass ich es lieber.
Sich auf Beleidigungen zu stützen, weil man sich überfordert fühlt, wirft eher ein unseriöses Licht auf einen.
#587
Posté 09 octobre 2011 - 06:01
Der Kunde hat die Wahl 80 Euro für die Collector Edition wegzuschmeissen, oder eine ungesetzliche EULA zu unterschreiben oder sich mit stundenlang mit Verkäufern zu prügeln.
Darauf geht er natürlich nicht ein, weil er es nicht versteht.
Auch auf den Artikel des Juristen der PCGAMES Hardware pfeift er. Er weiss es natürlich besser und alle anderen labern Müll.
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 06:15 .
#588
Posté 09 octobre 2011 - 06:02
Pattekun wrote...
Du wolltest wohl sagen, es ist zu hoch für dich.Jairidian hat ja schließlich recht mit dem, was er schreibt. Nämlich dass Kauf des Datenträgers und Zustimmung zu Endnutzer-Lizensvereinbaarung zwei Paar Schuhe sind - genauso wie es der Kauf eines Autos und der Besitz eines Führerscheins sind.
nur so ne frage seit wann ist das eigentlich so? Vor ein paar Jahren war das nämlich noch nicht der Fall. Wann hat sich das einfache Kauf-Verkauf-Regelwerk so verändert?
#589
Posté 09 octobre 2011 - 06:19
http://www.pcgamesha.../Internet/News/
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 06:24 .
#590
Posté 09 octobre 2011 - 07:56
RTekener wrote...
Natürlich kannst Du es zurückgeben, da das Spiel einen Mangel hat die AGB. Auch wenn die Verkäufer es nicht gerne tun und im Fall des Fernabsatz ja auch theoretisch bei geöffneter Versiegelung eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Aber diese AGB stellen nun einmal schlicht einen Mangel da.
In der Theorie möglicherweise schon, die Praxis sieht anders aus. Ist die Verpackung erst einmal geöffnet liegt es letztlich beim Verkäufer, ob er das Spiel zurücknimmt oder nicht. In der Regel hängen zB bei Saturn (da sind sie mir erst letztens aufgefallen) Schilder aus, laut denen Spiele mit geöffneter Versiegelung grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
Man könnte sich natürlich darüber streiten, ob die AGB jetzt ein tatsächlicher Mangel ist oder nicht, aber letztlich braucht sich der Händler nur darauf rauszureden, dass er dir deine Begründung für die Rückgabe nicht glaubt.
Sicher, mancher Händler ist kulant und gibt dir dein Geld trotzdem zurück, aber sicher ist das nicht. Ich jedenfalls würde bei einer geöffneten Verpackung grundsätzlich davon ausgehen, dass mein Geld gerade den Lokus runtergeht.
#591
Posté 09 octobre 2011 - 08:42
Johnsen1972 wrote...
Jairidian wrote...
@Tuedelband
EA nimmt sich das Recht, Daten auszulesen nur mit deiner Zustimmung heraus. Du musst nicht zustimmen. Da wird auch nicht spioniert, da der Spieler ja zustimmt.
Die Lizenzvereinbarungen sind jederzeit auf der Seite von EA nachzulesen. Man kann sie vor dem Kauf eines Spiels nachlesen oder bei dessen Installation. Da man nicht gezwngen wird, den AGB zuzustimmen, nutzt die ganze Aufregung auch nichts. Das man entsiegelte Spiele nicht dem Händler zurückgeben kann, ist nicht das Problem von EA. Das ist eine Sache, die man mit dem Händler, der einem den Datenträger verkauft, regeln muss.
Der Vergleich mit dem Auto trifft in sofern zu, das du dir jederzeit ein Auto beim Händler kaufen kannst, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. Das kannst du dir dann auf den Hof stellen, darfst es nur nicht auf der Straße bewegen. Wenn du es dennoch machst und erwischt wirst, kannst du schlecht zum Händler rennen und ihm dahingehend anschnauzend, das er dir ja hätte sagen müssen, das du nen Führerschein brauchst, um die Kiste zu fahren. Da ahst dun einerseits den Kaufvertarg über das Auto und andererseits die Vorgabe des Gesetzgebers, die besagt, das du nen Lizenz/Fahrerlaubnis brauchst, um das Auto auch zu bewegen. So siehst auch mit Datenträger und Spiellizenz aus.Beim Kauf des Datenträgers schließe ich den Vertag mit dem Händler und kann mit der CD/DVD machen was ich will, auch weiterverkaufen. Die Vertagsbedingungen gibt mir der Verkäufer im Laden, durch Aushang oder Auskunft beim Kauf, bekannt und so mich mich damit einverstanden erkläre sind die bindend. Der Kaufvertrag des Datenträgers sagt aber nix über den Lizenzvertrag, den ich später mit dem Publisher schließe, aus. Den Lizenzvertrag schließe ich erst bei der Installation ab bzw. muss diesem erst dann zustimmen oder ihn ablehnen. Lehnt der Spieler die Lizenzvereinbarung ab, bricht die Installation ab und er kann den Datenträger bei Ebay zum Verkauf einstellen. Ich persönlich sehe da kein Problem. Warum mallerdings einige immer wieder etwas haben wollen, auch wenn ihnen die Vertragsbedingungen nicht zusagen, das kann ich nicht verstehen.
Wer EA/Origin schon für gefährlich hält, sollte sich dies mal durchlesen:
http://www.zeit.de/d...suchung/seite-1
Mit etwas Glück ist die gesamte Festplatte ja schon kopiert worden und der Inhalt liegt den Behörden vor.
Du laberst so einen Müll, dass passt unter keine Kuhhaut.
Die Logik in deinen Aussagen ist vergleichbar mit dem eines Alkoholikers der unter Entzug steht.
Es ist schon Zeitverschwendung den "Brainlag" auch nur kommentieren.
Gott gib mir die Zeit zurück die ich verschwendet habe seinen Post zu lesen!
Oh je Johnniboy biste angepisst? Gott, der übrigens nicht real ist, wird dir garnichts zurückgeben. Gehn dir die Argumente aus? Der Bundestrojaner ist kein Witz, er ist real. Aber träum du hübsch weiter von deiner heilen Welt.
#592
Posté 09 octobre 2011 - 08:48
Das ist kein Jurist sondern ein Redakteur der einen Artikel geschrieben hat der auch einige Fehler und Ungenauigkeiten enthält.Johnsen1972 wrote...
Nö, er hat immer noch nicht verstanden das der Käufer nahezu "gezwungen " diese ungesetzliche EULA zu unterschrieben, weil er sonst bis zu 80 Euro verliert. Ein geöffnetes Spiel kannst du nicht ohne weiteres zurückbringen. Das ist schon fast Nötigung.
Der Kunde hat die Wahl 80 Euro für die Collector Edition wegzuschmeissen, oder eine ungesetzliche EULA zu unterschreiben oder sich mit stundenlang mit Verkäufern zu prügeln.
Darauf geht er natürlich nicht ein, weil er es nicht versteht.
Auch auf den Artikel des Juristen der PCGAMES Hardware pfeift er. Er weiss es natürlich besser und alle anderen labern Müll.
Wenn du keine Information und Beweise über eine juristische Ausbildung des Autors Clemens Gäfgen hast höre bitte auf ihn als Juristen zu bezeichnen. Oder erkläre zumindest warum ein Jurist Artikel über das Samsung Galaxy S2 schreibt.
Modifié par Wittand25, 09 octobre 2011 - 08:49 .
#593
Posté 09 octobre 2011 - 08:48
langsam wird das nervig. argumentiert oder lasst das thema sein. solche sprüche bringen nämlich niemanden was.Jairidian wrote...
Oh je Johnniboy biste angepisst? Gott, der übrigens nicht real ist, wird dir garnichts zurückgeben. Gehn dir die Argumente aus? Der Bundestrojaner ist kein Witz, er ist real. Aber träum du hübsch weiter von deiner heilen Welt.
Modifié par Not_Zero, 09 octobre 2011 - 08:50 .
#594
Posté 09 octobre 2011 - 09:09
Ungefär zu dem Zeitpunkt als CD-Brenner erschwinglich wurden und immer mehr PC Nutzer sie zu Verfügung hatten wollten Händler plötzlich nicht mehr umtauschen.Not_Zero wrote...
Pattekun wrote...
Du wolltest wohl sagen, es ist zu hoch für dich.Jairidian hat ja schließlich recht mit dem, was er schreibt. Nämlich dass Kauf des Datenträgers und Zustimmung zu Endnutzer-Lizensvereinbaarung zwei Paar Schuhe sind - genauso wie es der Kauf eines Autos und der Besitz eines Führerscheins sind.
nur so ne frage seit wann ist das eigentlich so? Vor ein paar Jahren war das nämlich noch nicht der Fall. Wann hat sich das einfache Kauf-Verkauf-Regelwerk so verändert?
Keine Ahnung wo da der Zusammenhang besteht.
Und das ein Unterschied zwischen Medium und Inhalt besteht gilt
eigentlich schon immer (achte mal auf den Text am Anfang einer DVD bzw
VHS-Kasette oder was auf der ersten Seite eines Buches steht)
Modifié par Wittand25, 09 octobre 2011 - 09:18 .
#595
Posté 09 octobre 2011 - 09:29
Jairidian wrote...
Oh je Johnniboy biste angepisst? Gott, der übrigens nicht real ist, wird dir garnichts zurückgeben. Gehn dir die Argumente aus? Der Bundestrojaner ist kein Witz, er ist real. Aber träum du hübsch weiter von deiner heilen Welt.
Ach was, über dich? Ne, lol... wo würde ich den hinkommen, wenn ich mich über jeden Drogensüchtigen aufrege der dummes Zeug labert.
Seltsam dass du den Bundestrojaner gar so real empfindest aber Orign ohne Problme auf deinen Rechner installierst.
Ach ja deine unübertroffene Logik... klar du weisst es besser! Ein ganz Schlauer bist du!
Modifié par Johnsen1972, 09 octobre 2011 - 09:38 .
#596
Posté 09 octobre 2011 - 11:15
Wenn Ihr Euch unbedingt anfeinden wollt, macht einfach einen eigenen Thread auf und tobt Euch dort aus.
Solche Streitereien bringen uns nicht weiter, sondern führen eher dazu, daß die Akzeptanz für das eigentliche Thema schwindet.
Also, nichts gegen harte Bandagen, aber bitte hört auf, unsachlich übereinander herzufallen.
Der Vergleich mit dem Auto ist deshalb ein wenig unglücklich, weil die AGB Teil des Kaufvertrages sind und beim Kauf zur Kenntnis gebracht werden müssen.
Du kannst das Auto nicht zurückbringen, weil die Fahrerlaubnis nicht Teil des Kaufvertrages ist. Eine Analogie wäre vielleicht in der Hinsicht: Du stellst zu Hause fest, daß Du einen Rechner/Xbox/PS3 benötigst, um das Spiel zu spielen und diese Geräte hast Du gar nicht.
Du kannst aber das Auto sehr wohl zurückbringen, wenn Du nach Abschluß des Kaufvertrages zu Hause feststellst, daß im Handschuhfach ein Zettel liegt, auf dem steht: Dieses Auto kann nur an jedem zweiten Donnerstag nach Vollmond benutzt werden. Das hätte Dir der Verkäufer mitteilen müssen.
Im Fall von EA und Origin passiert etwas ähnliches: Du kaufst das Spiel im Laden und kennst diese Bedingungen (die im Handschuhfach liegen) nicht. Du erfährst sie erst bei der Installation. Du bist nicht verpflichtet, Dich auf der Webseite oder wo auch immer zu erkunden, welche AGB mit den Spielen einhergehen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir diese AGB beim Kauf mitzuteilen.
Abgesehen davon habe ich auf der Webseite von EA noch keine AGB für die DVD gefunden und auch keine Antwort auf die Frage erhalten, wo sie sind.
#597
Posté 10 octobre 2011 - 02:07
#598
Posté 10 octobre 2011 - 08:13
Aliens Crew wrote...
Der Vergleich mit dem Auto hinkt, weil weder der Händler noch der Hersteller des Fahrzeuges mir Einschränkungen aufdrücken, dieses zu nutzen, so wie es EA bei seinen Produkten versucht. Ich kann ein Fahrzeug auch ohne Führerschein fahren, oder in Ländern, für die ich eine Fahrerlaubnis besitze oder wo ich keine benötige. Oder ich stelle einen Fahrer ein, der mich damit fährt (wenn ich genug Geld verdiene.) Aber weder Hersteller noch Verkäufer verlangen von mir eine Vollmacht über Dinge, die mit dem Kauf oder der Nutzung des Fahrzeuges nicht das Geringste zu tun haben.
Und da nicht genau klassifiziert wird, welche Daten Origin einsammelt (Software ist und bleibt ein sehr dehnbarer Begriff), so ist es sehr wohl Spionage, ob mit Erlaubnis oder nicht. (Freibeuterei war auch nicht viel mehr als Piraterie, obwohl man den "Auftrag" dazu von einer anderen Nation bekommen hatte.)
Und Nichtkauf von Spielen, welche nur über Origin laufen, ist die wirksamste Methode dagegen anzugehen, AmberOfLight. Natürlich nicht nur die Spiele von BioWare, sondern alle EA-Spiele, die das verlangen, sollten davon betroffen sein. Und wenn man von vornherein klein beigibt und sich einredet, dass der eigene Verzicht eh nichts bringt, dann hat man schon verloren.
Etwas in der Art hatte ich auch schon geschrieben, was hier aber komplett ignoriert wurde, anzolino. Daher zitiere ich mich hier einmal selbst.
Und auch wenn ich Johnsens Art nicht zustimme, so stimme ich ihm soweit zu, dass ich es seltsam finde, dass hier in Bezug auf den Bundestrojaner und Origin mir zweierlei Maß gemessen wird. Der Bundestrojaner wird sicherlich Konsequenzen haben (und wenn nur irgendwer zurücktritt), aber wie sieht es mit Origin aus?
Modifié par Aliens Crew, 10 octobre 2011 - 08:17 .
#599
Posté 10 octobre 2011 - 09:08
Jairidian wrote...
@Tuedelband
EA nimmt sich das Recht, Daten auszulesen nur mit deiner Zustimmung heraus. Du musst nicht zustimmen. Da wird auch nicht spioniert, da der Spieler ja zustimmt.
Die Lizenzvereinbarungen sind jederzeit auf der Seite von EA nachzulesen. Man kann sie vor dem Kauf eines Spiels nachlesen oder bei dessen Installation. Da man nicht gezwngen wird, den AGB zuzustimmen, nutzt die ganze Aufregung auch nichts. Das man entsiegelte Spiele nicht dem Händler zurückgeben kann, ist nicht das Problem von EA. Das ist eine Sache, die man mit dem Händler, der einem den Datenträger verkauft, regeln muss.
Der Vergleich mit dem Auto trifft in sofern zu, das du dir jederzeit ein Auto beim Händler kaufen kannst, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. Das kannst du dir dann auf den Hof stellen, darfst es nur nicht auf der Straße bewegen. Wenn du es dennoch machst und erwischt wirst, kannst du schlecht zum Händler rennen und ihm dahingehend anschnauzend, das er dir ja hätte sagen müssen, das du nen Führerschein brauchst, um die Kiste zu fahren. Da ahst dun einerseits den Kaufvertarg über das Auto und andererseits die Vorgabe des Gesetzgebers, die besagt, das du nen Lizenz/Fahrerlaubnis brauchst, um das Auto auch zu bewegen. So siehst auch mit Datenträger und Spiellizenz aus.Beim Kauf des Datenträgers schließe ich den Vertag mit dem Händler und kann mit der CD/DVD machen was ich will, auch weiterverkaufen. Die Vertagsbedingungen gibt mir der Verkäufer im Laden, durch Aushang oder Auskunft beim Kauf, bekannt und so mich mich damit einverstanden erkläre sind die bindend. Der Kaufvertrag des Datenträgers sagt aber nix über den Lizenzvertrag, den ich später mit dem Publisher schließe, aus. Den Lizenzvertrag schließe ich erst bei der Installation ab bzw. muss diesem erst dann zustimmen oder ihn ablehnen. Lehnt der Spieler die Lizenzvereinbarung ab, bricht die Installation ab und er kann den Datenträger bei Ebay zum Verkauf einstellen. Ich persönlich sehe da kein Problem. Warum mallerdings einige immer wieder etwas haben wollen, auch wenn ihnen die Vertragsbedingungen nicht zusagen, das kann ich nicht verstehen.
Wer EA/Origin schon für gefährlich hält, sollte sich dies mal durchlesen:
http://www.zeit.de/d...suchung/seite-1
Mit etwas Glück ist die gesamte Festplatte ja schon kopiert worden und der Inhalt liegt den Behörden vor.
Ahh gut danke. Jetzt versteh ich das auch mit dem Auto.
Aber wie ich bereits geschrieben habe macht es das ganze für mich nicht besser nur weil es legal ist. Ich werde mir garaniert keine Spiele von EA (oder auch anderen, die solche Dinge einbauen) kaufen.
Es ärgert ich zwar auch irgendwo, aber es ist auch irgendwie lustig. Da beist sich die Katze, welche in diesem Fall EA ist, in den eigenen Schwanz.
#600
Posté 10 octobre 2011 - 09:21





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