@Jairidian,
ich meine nicht die Kontodaten des Accounts, sondern die der Bank Deines Vertrauens, sofern keine anonyme Bezahlung erfolgt. Das gibt's ja auch, zumindest wird es als Zahlungsmöglichkeit angegeben.
Ja klar, Stänkertypen in den Spielen sind nervig. Ich hab' auch nichts dagegen, daß jemand verifiziert wird, um solche Typen von ernsthaften Spielern fernzuhalten. Ist in Ordnung.
Denjenigen, die ohnehin kein MMO oder gar TOR spielen kann es wurscht sein, was EA/BioWare für Daten eifordert, damit gespielt werden kann. Betrifft diejenigen doch garnicht.
Das ist so nicht ganz richtig. Mir persönlich ist es völlig egal, wer wann wem welche Daten von sich gibt. Das ist jedermanns/-fraus eigene Sache. (Bis auf die Minderjährigen, da sollten die Erwachsenen schon ein Auge drauf werfen.)
Es ist aber etwas anderes, ob ein Unternehmen gegen das Gesetz verstößt. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt und hat mit den Daten, die der User freiwillig weitergibt, erst einmal gar nichts zu tun. Daran störe ich mich.
Einfaches Beispiel: Die Gesichtserkennung bei Facebook.
Die ist nach deutschem, irischem und europäischem Datenschutzrecht unzulässig, wie sie jetzt betrieben wird. Warum? Der FB-User muß einwilligen, daß die Bilder von ihm verwendet werden dürfen. Diese Möglichkeit bietet FB nicht. Damit verstoßen sie gegen das Gesetz.
Das hat aber nichts damit zu tun, daß der FB-User sein Bild online stellt. Das soll auch niemandem verboten werden. Es geht nur darum, daß FB sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält.
Und genauso ist es bei den Online-Spielen. Die Betreiber haben sich an die Gesetze zu halten, deswegen spielt es auch keine Rolle, was branchenüblich ist oder nicht. Es geht nicht darum, den Spielern den Spaß zu verderben. Wenn jemand online spielen will, bitte. Dagegen hat niemand etwas und es soll auch niemand eingeschränkt werden. Es ist die freie Entscheidung der Spieler, ob und welche Daten sie weitergeben wollen. Wer keine Daten weitergeben will, spielt eben nicht online.
Es geht darum, daß die Betreiber mit den Spielerdaten keinen Unfug treiben oder anderen (z.B. Hackern) irgendwelchen Unfug ermöglichen, durch unsichere Server etc. Das soll verhindert werden.
Verstehst Du?
Wittand, ich habe schon einmal geschrieben, daß ich nicht mit Dir über die Interpretation des BDSG diskutiere. Daran hat sich nichts geändert. Hier kannst Du die Begriffsbestimmungen nachlesen:
§3 BDSG30 Tage kostenlose Spielzeit sind Teil des Abos? Die FAQ sagt mir etwas anderes (jedenfalls tat sie das gestern noch):
Muss ich ein Abonnement abschliessen um Star Wars: The Old Republic spielen zu können und Zugang zu meinen 30 Tagen kostenloser Spielzeit, die beim Kauf enthalten sind, zu erhalten?
Nicht unbedingt. Ihr könnt ein Abonnement abschliessen...
Sollte sich das geändert haben, stellt sich natürlich die Frage: Warum muß ich ein Abo für 30 Tage kostenlose Spielzeit abschließen? Das ändert auch nichts am Sachverhalt der nicht zulässigen Datenerhebung. Wenn ich kostenlos spielen kann, benötige ich kein Abo. Egal, ob üblich oder nicht.
Sorry für meine ungenaue Wortwahl. Selbstverständlich ist es keine Testversion, sondern 30 Tage kostenlose Spielzeit. Ich hatte es mal eben fehlerhaft abgekürzt.
anzolino schrieb...
Und soviel zum Thema üblich:
Hat schon mal jemand eine Zeitschrift für n Wochen getestet und mußte seine Kontodaten angeben, bevor er sich zu einem Abo entschied? Ich habe das noch nie getestet, aber wenn ich mir diese Testangebote in manchen Zeitschriften anschaue, dann ist dort nur eine Postkarte, auf der man die Adresse angeben muß. Klar, macht Sinn. Das ist erforderlich, denn sonst landet die Testversion im Nirvana.
Da die Lieferanten ja deine Adresse hundertprozent sicher haben und deshalb ohne Probleme dir ein Inkassobüro auf den Hals hetzen können solltest du nicht zahlen, liegt die Lage hier wohl etwas anders als bei einem reinen Online Geschäft, bei dem der Anbieter nur eine (noch nicht einmal personenbezogene) Emailadresse als Anhaltspunkt hat (Alle anderen Angaben bei der Kontoerstellung könnte man ja frei erfinden, beziehungsweise Daten einer anderen Person angeben).
Welche Lieferanten? Die Testangebote für Zeitschriften-Abos sind in fast jeder Zeitung, die Du am Kiosk bekommst, von der Süddeutschen bis zur ix. Dafür braucht's keine Adresse und keinen Lieferanten. Am Kiosk kann man Zeitungen nämlich einfach so für Bargeld kaufen, ohne Angabe von Adresse und Gründen. Man geht einfach hin und sagt: Ich hätte gern diese Zeitung.
Auch das Spiel gibt's als boxed Version. Das ist kein reines Online-Geschäft.
Du hättest Dir meine Anmerkungen genauer durchlesen sollen. Da wird keine Angabe der Adresse bemängelt, sondern lediglich die der Zahlungsinformationen.
Laß gut sein, Wittand. War mein Fehler, mich auf eine Diskussion einzulassen, die ich eigentlich nicht mit Dir führen möchte.
Zum Thema theorign:
Sie haben es schon zu Beginn nicht ganz genau genommen. Ich hatte sie damals mehrfach darauf hingewiesen, daß sich die Origin EULA seit Mitte/Ende September nicht geändert hatte. Sie haben es nicht korrigiert und alle haben daraufhin diesen Quatsch verbreitet "EA hat die EULA über Nacht geändert." Nein, das hatten sie nicht.
Die Aktion mit den verbrannten Covern war genauso ein Blödsinn. Wenn, dann hätten sie schon die DVDs zerbröseln müssen. Seither bin ich ihnen gegenüber eher skeptisch eingestellt. Deswegen auch meine Nachfrage, ob das mit SWTOR jemand bestätigen kann.
Gut, man sollte ihnen schon anrechnen, daß sie EA an den runden Tisch bekommen haben. Wobei ich nachwievor der Meinung bin, daß die Daten- und Verbraucherschützer mehr erreichen werden, weil sie u.a. Bußgelder verhängen können, das mag niemand so gern. Außerdem sitzen sie an einem längeren Hebel als der "normale" Spieler, siehe Androhung der Verbraucherschützer vor Gericht zu gehen.