@ Not_Zero
Seit wann? Seit 2003. Also noch gar nicht sooo lange her...
Und das fundiert weniger auf einer allgemeinen rechtlichen Basis, sondern auf dem eigentlichen Gesetz selbst:
Urheberrechtsgesetz: § 108b
"Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen"
http://dejure.org/ge.../UrhG/108b.htmlPS: Ich bin kein Jurist und kenne mich damit auch nicht im Besonderen aus... aber das erscheint mir doch passend zu deiner Frage.
PPS (edit): Auch in dem Fall, dass man das Spiel gekauft hat und dann herunterläd bzw. crackt, sollte das Gesetz zum tragen kommen, weil die Umstände selbst nicht in Betracht gezogen werden sollten... Fakt ist, egal ob man das Spiel besitzt oder nicht, dass man gegen geltende Gesetze verstößt.
Mir fällt dazu ein Erlebnis ein (dass ich zwar nicht selbst erlebt habe, aber von dem direkten Entwickler mitbekommen habe). Jemand hat eine Software gecrackt und durch einen Bug kam es zu einem Datenverlust innerhalb der Software. Die ganze Sache ging vor Gericht und der Softwareentwickler(!) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt (weiß nicht mehr in welchem Ausmaße), eben wegen dem Bug... das die Software explizit gecrackt wurde, ging nicht in das Strafmaß mit ein - sondern nur der eigentliche Umstand an sich (eben die fehlende Absicherung gegen mögliche Datenverluste).
Von daher sollte es auch egal sein, ob jemand ein Spiel legal besitzt, es gilt der Umstand des Umgehens des Kopierschutzes (und wahrscheinlich auch noch andere Gesetze, aber wie gesagt, ich bin kein Jurist)
Modifié par imaginaer, 05 janvier 2012 - 03:11 .