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Ich muß das loswerden


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866 réponses à ce sujet

#301
Codebreaker819

Codebreaker819
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Jeyops wrote...

Kianya ich stimme dir zu was die Haft angeht in gewissen Fällen sollte es einfach wirklich lebenslänglich sein.

Racim er meint aber damit eine Insel die lediglich überwacht wird, ohne Gebäude oder andere Anzeichen von Zivilisation, vermutlich noch mit einem Todesstreifen in Wassernähe.


Die Verbannten bekommen zumindestens Samen für Anbau von Pflanzen und etwas Startproviant. Mehr als einfache Holz-Hütten werden auch nicht gestellt. Die Verbannten sollen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden und das heißt auch das die Errungenschaften der Gesellschaft ihnen vorenthalten wird. Sie sollen aber in der Lage sein diese Errungenschaften selbst zu erbringen. Wenn sie ein Steinhaus haben wollen sollen sie Steine suchen oder Steine aus dem Boden schlagen. Es soll immerhin eine Verbannung sein und kein lebenslanger Urlaub. 

#302
Jeyops

Jeyops
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Ja wie gesagt wenn es heißt lebenslänglich soll es auch lebenslänglich sein, gute Führung hin oder her.

#303
Guest_Racimbavic_*

Guest_Racimbavic_*
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Codebreaker819 wrote...

Jeyops wrote...

Kianya ich stimme dir zu was die Haft angeht in gewissen Fällen sollte es einfach wirklich lebenslänglich sein.

Racim er meint aber damit eine Insel die lediglich überwacht wird, ohne Gebäude oder andere Anzeichen von Zivilisation, vermutlich noch mit einem Todesstreifen in Wassernähe.


Die Verbannten bekommen zumindestens Samen für Anbau von Pflanzen und etwas Startproviant. Mehr als einfache Holz-Hütten werden auch nicht gestellt. Die Verbannten sollen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden und das heißt auch das die Errungenschaften der Gesellschaft ihnen vorenthalten wird. Sie sollen aber in der Lage sein diese Errungenschaften selbst zu erbringen. Wenn sie ein Steinhaus haben wollen sollen sie Steine suchen oder Steine aus dem Boden schlagen. Es soll immerhin eine Verbannung sein und kein lebenslanger Urlaub. 


Nee, da ist eine JVA schon besser. Da haben die Wärter die Hand drauf und passen auf. 

#304
Guest_Jack Baur_*

Guest_Jack Baur_*
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Codebreaker819 wrote...

Gibt es dafür gesicherte Zahlen? Die heutige Technik verhindert nahezu das unschuldige verurteilt werden. Die einzigen Fälle die mir dazu bekannt sind stammen aus den USA wo die Ermittlungen meist noch in den 80er waren.

Da gibt sicher ne Statistik für. Werde ich mal schauen.

Abgesehen davon, ist es auch im Nachhinein möglich Gentechnische Untersuchungen durchzuführen. Und bekannt ist die Gentechnik auch nicht erst seit 10 Jahren. Nicht zu vergessen die Dunkelziffern und die statistisch nicht erfassbaren Länder wie China usw.

Modifié par Jack Baur, 17 août 2012 - 06:55 .


#305
Guest_Xeontis_*

Guest_Xeontis_*
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Jeyops wrote...

Ja wie gesagt wenn es heißt lebenslänglich soll es auch lebenslänglich sein, gute Führung hin oder her.


Das hat mit guter führung erstmal nix zu tun. Lebenslänglich heißt 15 jahre. Du kannst lebenslänglich bis zu 3x ansetzen, was dann 45 Jahre wären ,da von wird aber nur in seltenen fällen gebrauch gemacht, wenn dann heißts mit anschließender sicherheitsverwahrung.. und dann kommt eben diese "gute Führung" ind spiel von der wir ja wissen wie "gut" die ist.. das ist das tor das geöffnet wird für die ganzen wiederholungstäter die auf die Welt wieder losgelassen wurden..

Modifié par Xeontis, 17 août 2012 - 06:56 .


#306
Guest_Kianya_*

Guest_Kianya_*
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Was ich ziemlich lächerlich finde (was mir gerade eingefallen ist ) hat unsere tolle EU nicht deutschland gerügt weil wir ja ---bisher---- nach lebenslänglich *hust * 15 jahre lächerlich *hust* die anschliesende sicherungsverwarung hatten und das so unmenschlich wäre ?

da fragt man sich manchmal echt WER hier eigentlich geschützt werden soll >.<

#307
Guest_Jack Baur_*

Guest_Jack Baur_*
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Man kann auch lebenslange Freihheitsstrafen verhängen. Diese sind dann lebenslang. Abgesehen davon ist es nicht so einfach aus der Sicherhheitsverwahrung zu kommen.

Modifié par Jack Baur, 17 août 2012 - 06:57 .


#308
i-hate-steam

i-hate-steam
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Codebreaker819 wrote...

Um eine Todesstrafe auszusprechen muss natürlich die Tat auch ohne Zweifel nachgewiesen werden. Bei der heutigen Gentechnik ist das auch ziemlich gut möglich.


Befasse Dich doch mal mit diesen Fällen:
http://www.hankskinner.org/
http://camerontoddwillingham.com/
http://www.innocence..._Jones_Case.php

Du wirst schnell feststellen, daß der DNA-Test oft entweder keine Beweiskraft hat (wie etwa bei Willingham) oder erst erkämpft werden muß (siehe Hank Skinner). Für viele Verurteilte (wie Claude Jones) kommt er zu spät, andere bestreiten nicht die Tat, sondern den Tathergang (Mord versus Notwehr). Fazit: Trotz DNA-Test werden Unschuldige verurteilt und hingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

#309
roedrixoenhc

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noch dazu kommt, das es sich im knast ganz gut leben lässt..die haben dort ne eigene kleine zelle mit ner playstaion und tv drin, und das dafür das sie jemand anderen das leben genommen haben oder jemanden die seele ausm leib gefickt haben? no way!

zumindestens bei uns in österreich und deutschland wenn ich mich nicht irre!

#310
Codebreaker819

Codebreaker819
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@Racimbavic

Die Verbannung soll aber den Leuten klar machen das es keine Kontrolle, keinen Schutz, keine Fürsorge mehr gibt. Sie sollen sich bewusst werden das von nun an sie selbst und nur sie allein für ihr überleben und schicksal verantwortlich sind. und im übrigen ist eine abgeriegelte Insel billiger im Unterhalt als dutzende JVAs.

#311
Jeyops

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Wie gesagt Xeo ich meine das ein Urteil lebenslänglich auch lebenslänglich heißen soll und nicht 15Jahre, zusätzlich kann man noch Zwangsarbeit verordnen damit derjenige zumindest noch ein wenig Geld in die Gefängniskasse treibt.

#312
Guest_Xeontis_*

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Jeyops wrote...

Wie gesagt Xeo ich meine das ein Urteil lebenslänglich auch lebenslänglich heißen soll und nicht 15Jahre, zusätzlich kann man noch Zwangsarbeit verordnen damit derjenige zumindest noch ein wenig Geld in die Gefängniskasse treibt.


Lebenslang sind mindestens 15 Jahre.. das kannst du bis zu 3 mal ansetzen sprich 45 jahre. Wenn du ihn dann sicher unter verschluss halten willst kommt diese "anschließende sicherheitsverwahrung" zum tragen. Damit sie ihn im kittchen lassen können. Aber das wird viel zu selten auch ausgesprochen.

Ein lebenslänglich und er bleibt lebenslänglich drin ohne diese Auflagen gibt es nicht.. ich werds ja wohl wissen *schläfenreib*

Und ja.. in der Beziehung ist es wirklich so das unsere Justiz genaugenommen eher die verbrecher schützt. Da gehört so einiges dringend mal generalüberholt..

Modifié par Xeontis, 17 août 2012 - 07:04 .


#313
roedrixoenhc

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anstatt sich mal um die obdachlosen zu kümmern und alleinstehenden müttern/vätern mit kind finanziell unter die arme zu greifen spendiert der staat halt mördern und vergewaltigern n dach über dem kopf! wäre auch eine option... moment mal, ach das haben wir ja bereits =)

#314
Jeyops

Jeyops
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Ja und genau deswegen bin ich ja dafür das es dann eben auch mal lebenslänglich ist und nicht nur so heißt.

#315
Guest_Jack Baur_*

Guest_Jack Baur_*
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@Xeontis
Wenn du da so kundig bist, müsstest du wissen dass gemäß §54 Absatz 1 des StGB die Lebenslange Freihheitsstrafe nur einmal verhängt werden darf.

Tante Edit sagt, es ist doch Absatz 2.

Modifié par Jack Baur, 17 août 2012 - 07:06 .


#316
gokhlayeh

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Codebreaker819 wrote...

Jeyops wrote...

Das stimmt, ich habe auch mal wo gelesen das man eine höhere Strafe absitzen muss wenn man Raubkopien anfertigt als wenn man jmd. vergewaltigt.


Halt ich für ein Gerücht. Für Raubkopien bekommt man keine Haftstrafe außer wenn man es kommerziell macht.


Wenn du dir Filme aus dem Internet saugst, kannst du dafür wirklich einziehen. Je nach Menge die man dir nachweisen kann, du kannst auch mit ner Geldstrafe davonkommen.

#317
roedrixoenhc

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er/sie hat ja gesagt das da dringend etwas general überholt werden muss!

#318
Codebreaker819

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i-hate-steam wrote...

Du wirst schnell feststellen, daß der DNA-Test oft entweder keine Beweiskraft hat (wie etwa bei Willingham) oder erst erkämpft werden muß (siehe Hank Skinner). Für viele Verurteilte (wie Claude Jones) kommt er zu spät, andere bestreiten nicht die Tat, sondern den Tathergang (Mord versus Notwehr). Fazit: Trotz DNA-Test werden Unschuldige verurteilt und hingerichtet.


Die Ermittlungen in diesen Fällen war allerdings vor Jahrzehnten. Die heutige Technik macht das mittlerweile so gut wie unmöglich und reduziert solche Ermittlungsfehler nahezu. Zwar kann es vereinzelt (vielleicht 1 zu 1.000.000) zu einer ungerechten Verurteilung kommen. Aber lieber ein unschuldiges Opfer als tausende geschädigte weil ein Täter durch zweifel zu früh rauskamm.

#319
Guest_Xeontis_*

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Da steht sich die justiz selbst im weg.. was dann eben wieder die opfer von wiederholungstätern zu spüren bekommen.
Oder Eltern die nicht wissen das neben ihnen ein knasti einzieht der sich an kleinkindern verging, weiler noch geschützt wird von unserer justiz um sich ein neues leben aufzubauen. Aber nur zu oft wieder rückfällig werden wenn sich die gelegenheit bietet.

Die Frage ist halt.. was ist für solche Fälle das beste.. zwangskastration oder todesstrafe.. rein mit knast find ich das zu milde behandelt.

Dazu richten pädos und vergewaltiger zu viel schaden an.. deren opfer sofern sie überleben sind für ihr leben gestraft, dieses leben gibt ihnen auch keiner mehr zurück, und die machen dann noch weiter weil sie wegen guter führung eher rauskommen.. allein das es diese gutachten noch immer gibt obwohl sie wenig wert haben wie man immer wieder sieht, seh ich als ziemlich fragwürdig an.

#320
Guest_Racimbavic_*

Guest_Racimbavic_*
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Codebreaker819 wrote...

@Racimbavic

Die Verbannung soll aber den Leuten klar machen das es keine Kontrolle, keinen Schutz, keine Fürsorge mehr gibt. Sie sollen sich bewusst werden das von nun an sie selbst und nur sie allein für ihr überleben und schicksal verantwortlich sind. und im übrigen ist eine abgeriegelte Insel billiger im Unterhalt als dutzende JVAs.


Billiger allemal, sicher doch. Aber wie wird das wohl für einen zu Unrecht verurteilten sein, dort unter zu Recht verurteilten Bankräubern, Vergewaltigern und Mördern? 

Und was tut man wenn die dort anfangen sich gegenseitig umzubringen? 
Ich wöllte das nicht zu verantworten haben, wenn dann folgendes geschieht:

Staatsanwaltschaft:"Holen sie bitte XY von der Insel, es hat sich herausgestellt dass er doch unschuldig ist!"

Verantwortlicher für die Verbannung:"Ähm ja, da gibt es ein kleines Problem. Die anderen Gefangenen haben XY schon vor langer Zeit den Kopf abgeschlagen um jetzt ihre Pilzsuppe aus seinem Schädel trinken zu können..."

#321
gokhlayeh

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Codebreaker819 wrote...

 Aber lieber ein unschuldiges Opfer als tausende geschädigte weil ein Täter durch zweifel zu früh rauskamm.


Wie wiegt man Menschenleben ab? Ich finde man kann auf keinen Fall einen Unschuldigen hinrichten.

#322
Codebreaker819

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gokhlayeh wrote...

Wenn du dir Filme aus dem Internet saugst, kannst du dafür wirklich einziehen. Je nach Menge die man dir nachweisen kann, du kannst auch mit ner Geldstrafe davonkommen.


ob du einen Film illegal runterziehst oder 100 ist an sich egal. Strafrechtlich relevant wird es erst wenn du die Geldstrafte nicht zahlen kannst oder die Filme zum Download anbietest bzw. kommerziel weiternutzt. 

#323
i-hate-steam

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Kianya wrote...

Was ich ziemlich lächerlich finde (was mir gerade eingefallen ist ) hat unsere tolle EU nicht deutschland gerügt weil wir ja ---bisher---- nach lebenslänglich *hust * 15 jahre lächerlich *hust* die anschliesende sicherungsverwarung hatten und das so unmenschlich wäre ?

da fragt man sich manchmal echt WER hier eigentlich geschützt werden soll >.<


Das ist nicht ganz richtig. In Deutschland gibt es 3 verschiedene Formen lebenslanger Haft.

Platz 3: Das normale Lebenslang. Es bedeutet, daß der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen darf. Das bedeutet aber nicht, daß er nach diesen 15 Jahren entlassen wird! In den allermeisten Fällen werden die ersten Anträge abgelehnt, so daß (etwa bei mir in Bayern) normales Lebenslang zirka19 Jahre Haft bedeuten.

Platz 2: Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dabei kann der Verurteilte den ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung nach 25 Jahren stellen. Auch das wird zumeist abgelehnt. Die durchschnittliche Haftzeit dauert dann um die 30 Jahre.

Platz 1 - der Spitzenreiter deutscher Strafrechtspflege:  Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherheitsverwahrung. Auch diese Leute haben eine Perspektive auf Freiheit, aber eine extrem eingeschränkte. Die meisten (es gibt nicht viele davon) verbringen ihre letzten Tage in Wohnheimen für Strafgefangene, weil Greise am normalen Haftalltag kaum noch teilnehmen können. Die "Freiheit" sieht dann so aus, daß der Gefangene im Rollstuhl (wir sprechen von Leuten jenseits der 80) vom Pfleger zum nächsten Kiosk gefahren werden kann, wo er sich von seinem Taschengeld eine Flasche Bier und einen Schwarzen Krauser kaufen darf. Für Verbrechen jedweder Art ist dann aber keine Tinte mehr im Füller.

Verboten ist es übrigens nur, anschließende Sucherheitsverwahrung NACHTRÄGLICH zu verhängen. Dagegen wurde geklagt und wie ich meine, zu recht. Die Sicherheitsverwahrung selbst, insofern sie bereits im Urteil enthalten war, bleibt bestehen. Betroffen davon sind Leute wie Dieter Zurwehme, siehe hier:
http://de.wikipedia....Dieter_Zurwehme

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

#324
Guest_Racimbavic_*

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gokhlayeh wrote...

 Ich finde man kann auf keinen Fall einen Unschuldigen hinrichten.


Da stimme ich dir zu 100% zu!

Immer daran denken: es könnte einestages auch dich selbst betreffen!

#325
gokhlayeh

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Xeontis wrote...

Da steht sich die justiz selbst im weg.. was dann eben wieder die opfer von wiederholungstätern zu spüren bekommen.
Oder Eltern die nicht wissen das neben ihnen ein knasti einzieht der sich an kleinkindern verging, weiler noch geschützt wird von unserer justiz um sich ein neues leben aufzubauen. Aber nur zu oft wieder rückfällig werden wenn sich die gelegenheit bietet.

Die Frage ist halt.. was ist für solche Fälle das beste.. zwangskastration oder todesstrafe.. rein mit knast find ich das zu milde behandelt.

Dazu richten pädos und vergewaltiger zu viel schaden an.. deren opfer sofern sie überleben sind für ihr leben gestraft, dieses leben gibt ihnen auch keiner mehr zurück, und die machen dann noch weiter weil sie wegen guter führung eher rauskommen.. allein das es diese gutachten noch immer gibt obwohl sie wenig wert haben wie man immer wieder sieht, seh ich als ziemlich fragwürdig an.


Pädos hätten kein schönes Leben im Knast, die anderen Gefangenen würden sich schon um ihn kümmern. Aber sowas kommt leider meistens in die Psychiatrie. Die Idee mit der Kastration find ich guut. Aber nur bei Pädos.