Return to Ostagar, JETZT! in wie weit illegal???
#1
Posté 17 janvier 2010 - 10:25
Also es gibt ja eine leaked-Version welche sich sehr wohl installieren lässt und Spielen lässt. Laut Gerüchten zu dieser Version, sind die Daten aktueller (neuer) als die von der Version welche man inofficiel vom Bioware-Server runterladen kann.
Auch sagt man dass die Version keine bekannten Fehler enthällt.
NATÜRLICH ist es ILLEGAL diese Version runterzuladen und zu Spielen.
DOCH nun gibt es ja ne möglichkeit Return to Ostagar, über einen inofficiellen Weg zu kaufen, wie ich es auch getan habe, nur dass das laden von Ostagar mit einem Fehler endet.
Fakt ist aber dass ich das DLC gekauft habe, also mein Geld von mir zu Bioware/EA gewandert ist UND in meinem Spielprofil Return to Ostagar registriert ist.
Fall ich nun, oder irgend jemand im gleichen Fall, die Vorher beschriebene ILLEGALE version lädt und Spielt, natürlich OHNE nach einem Support zu fragen und MIT dem Risiko auf Fehler zu treffen, in wie weit soll das ILLEGAL sein?
Und kann man jemanden soetwas Vorwerfen, nach so langem Warten und immer wieder verschieben??
Was ist eure Meinung??
PS: falls ich hier gegen die Regeln verstosse, ist es nicht mit absicht, und habe auch keine Probleme damit wenn der Thread gelöcht werden sollte.
#2
Posté 17 janvier 2010 - 10:53
#3
Posté 17 janvier 2010 - 10:58
#4
Posté 17 janvier 2010 - 12:04
Allerdings ist das, so wie bei MMOs, eine rechtliche Grauzone.
Grob gesagt liegt hier aber eine zweiseitige Willenserklärung vor (nannte man das so?). Bioware hat uns das ANGEBOT gemacht, 400 Punkte für X € zu kaufen. Das haben wir gemacht. Insofern ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Daran kann man nix rütteln.
Schritt Nummer 2 wäre das Erwerben eines DLCs durch die Punkte. Bioware bitet uns RtO für 400 Punkte an und wir kaufen mit den in Schritt 1 erworbenen Punkten den DLC. In diesem einem konkretem Fall ist es aber so, dass uns BW nicht vorschreibt, dass wir unsere Punkte gerade für RtO ausgeben müssen. Nur durch den Kauf von BW-Punkten haben wir also kein Recht, auf Erfüllung einer Bereitstellung von RtO zu pochen.
Nun wurde aber auf nicht ganz offiziellem Wege RtO doch verfügbar gemacht und man musste mit den offiziellen Punkten bezahlen. So einen Fall hatte ich 2003 in der Zivilrechtszwischenprüfung bei der BfA auch...wie war das noch.
Aaaaalso...wir haben OFFIZIELL erworbene Währung von BW und erwerben damit auf NICHT OFFIZIELLEM Wege ein Produkt von BW, welches schon längst hätte da sein sollen.
Möglichkeit 1: Wenn man BW und EA eindeutig belegen kann, dass man sich die Punkte nur für RtO gekauft hat, kann man BW und EA zur Pflichterfüllung nach BGB zwingen (fragt mich nicht nach den Paragraphen). Die Schwierigkeit hierbei ist nur, dass man nicht eindeutig nachweisen kann, dass man die Punkte nur für RtO gekauft hat, da es halt auch noch die Wächterfeste und den Sale-DLC gibt. Die Beweisführung, dass man Feste und Shale schon vorher hatte und nun nur noch RtO als DLC angekündigt war und man deshalb Punkte gekauft hat, ist nicht stichhaltig genug. Zudem wäre das deutsche Rechtsprechung und ich bezweifle, dass Firmen von Übersee nach deutschem Recht belangbar sind.
Möglichkeit 2: nun wirds interessanter, da realistischer .Da man durch offiziell erworbene Punkte ein nicht offiziell zur Verfügung gestelltes Produkt (RtO) erworben hat und die Punkte auch korrekt abgezogen wurden, ergo wir für ein nicht offiziell verfügbares Produkt bezahlt haben, ist BW in Erfüllungspflicht gegenüber den Kunden. Das heißt, der Kunde darf nun, da BW ja uns die Punkte schon abgezogen hat, verlangen, dass BW RtO verfügbar macht. Soll im konretem Fall heißen: man kann es zwar schon runterladen und bezahlen und installieren, aber es lässt sich ingame nicht laden. Da BW und EA aber schon die Punkte von unserem "Konto" eingezogen haben, stehen sie nun in der Pflicht, zeitnah den DLC spielbar zu machen. Ansonsten müssen sie die Punkte zurückerstatten.
Kurz gesagt halte ich Möglichkeit 2 für erfolgversprechender, bezweifle aber, dass in diesem Fall deutsches Recht gilt. Ebensowenig kann ich mit Paragraphen dienen, da ich zwar ein BGB in der Nähe habe, aber grad nicht nachschlagen will. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ich mich auch falsch erinnere und das oben alles Humbug ist. Ich hoffe trotzdem, damit geholfen zu haben.
EIn Wort noch zur Vorsicht: Möglichkeit 2 ist nun aber kein Freifahrtsschein und soll heißen, dass man nun durch den Erwerb von RtO BW dazu zwingen kann. Wer sich das nicht offizelle RtO mit der Absicht, BW damit in den Hintern zu treten erwirbt, handelt womöglich vorsätzlich.
#5
Posté 17 janvier 2010 - 12:13
ein DLC erworben habe, dies nicht funktionier und ich deshalb eine Version dieses DLC, auf ner nicht 100% legalem Weg runterlade und es dann spiele .
es gibt ja auch schon xbox-Nutzer welche kuzzeitig den DLC kaufen, runterladen und spielen konnten, zum einen Glück für diese User und pech für alle anderen.
#6
Posté 17 janvier 2010 - 12:13
Bioware hat die geleakte Version nicht autorisiert.
Die Version wurde im Bewusstsein, dass sie illegal ist, geholt (wie auch immer).
Die PC-Version gab es weder unexpectedly noch versehentlich noch sonstwie offiziell zum Download.
Du hast die PC-Version registriert.
Wird hier auf der Social Site festgestellt, dass Du die geleakte Version gespielt hast, wirst Du höchstwahrscheinlich gebannt und Dein Account gesperrt.
Alle Vermutungen ob das illegal ist oder nicht sind dann für den Popo.
Warte lieber.
#7
Posté 17 janvier 2010 - 12:18
Wer nicht warten kann bis RtO offiziell verfügbar ist,soll auch mit den eventuellen Konziquenzen leben.
Auch wenn es inoffiziell(was auch immer das bedeutet)gekauft wurde.
Solange nichts offiziell ist,lasse ich die Finger davon,ganz einfach.So gerne ich es auch spielen würde.
Aber,das muß jeder für sich entscheiden.
#8
Posté 17 janvier 2010 - 02:26
Hinkenbein wrote...
Also,meine Meinung wie folgt:
Wer nicht warten kann bis RtO offiziell verfügbar ist,soll auch mit den eventuellen Konziquenzen leben.
Auch wenn es inoffiziell(was auch immer das bedeutet)gekauft wurde.
Solange nichts offiziell ist,lasse ich die Finger davon,ganz einfach.So gerne ich es auch spielen würde.
Aber,das muß jeder für sich entscheiden.
/sign
#9
Posté 17 janvier 2010 - 02:28
#10
Posté 17 janvier 2010 - 02:45
Ich dachte eher dadran, als ich nur diese Threadüberschrift las, daß RtO in einschlägigen Tauschbörsen schon zu haben sei, was eher illegal ist.
Aber wie kann ich mir RtO schon kaufen, denn bei mir taucht das DLC noch gar nicht in der Liste auf und ich habe mir nur weitere Bioware-Punkte gekauft
Zur Rechtsprechung möchte ich noch bedenken geben, daß zwar Bioware Road to Ostagar angekündigt hat, aber den Release aus diversen Gründen zweimal? verschoben. Dieses Recht hat meiner Ansicht nach der Entwickler, wenn dieser Fehler in seinem Produkt feststellt oder anderswo Probleme bestehen => Microsoft.
Ob der hinzugezogene Anwalt zu einer Klage rät oder eher abrät, möchte ich das Letztere in Betracht ziehen, denn für bis zu 10 € lohnt sich keinen Prozeß anzustrengen.
Ich habe mir Jura nichts am Hut, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
**Nachtrag:**
Ich habe jetzt nochmals die Überschrift mir angeschaut und nun auch besser verstanden. Wenn Du schon für diesen DLC gezahlt hast, ist meiner Meinung nach nichts illegal und es erfolgt auf Deiner Gefahr hin, ein nicht offiziell freigegebenes File zu benutzen. Soll heißten, wenn Du mit diesem inoffiziellen und nicht autoriertem DLC Dein Spiel versaust, kannst Du dann auf keinen Support seitens EA/ Bioware hoffen.
Ich habe woanders gelesen, daß der Spielstand nach Deinstallation von RtO nicht mehr ladbar war, da dieser User eine nicht freigegebene Version spielte. Daß dieser User dann sauer ist, ist verständlich, aber nicht gerechtfertigt. Er hat auf eigene Gefahr gehandelt und war dieser sich auch bewußt, denn so viel Verstand kann man bei Erwachsenen voraussetzen.
Modifié par Kwengie, 17 janvier 2010 - 03:04 .
#11
Posté 17 janvier 2010 - 03:02
Hier mach schon ne Firma geld mit etwas was nicht einem Erschienen ist.
#12
Posté 17 janvier 2010 - 03:09
Da ich mit Vanilla nicht ganz durch bin, ist es mir eigentlich egal, wann der dritte DLC kommt.
Fangt doch eher eine weitere Kampagne an.
#13
Posté 17 janvier 2010 - 04:02
Es war NICHT verfügbar für den PC.
Zum Kauf: Ja, Du hast das gekauft ABER: Auch wenn Du ein Spiel vorbestellst und schon bezahlt hast, heißt das NICHT!!!!!! dass Du es illegal vorher runterladen und dann spielen darfst.
Nachtrag: Wie ich sehe, hast Du es trotzdem gespielt, also erübrigt sich die Diskussion
Modifié par Alarna, 17 janvier 2010 - 04:08 .
#14
Posté 17 janvier 2010 - 04:18
Der Download war eh nicht freigegeben und jeder der sich Zugang verschafft hat, hat illegal gehandelt. Inwiefern das Konsequenzen nach sich zieht ist eine andere Sache. Ich gehe davon aus, dass alle die es schon gekauft haben, die Möglichkeit erhalten, es später offiziell runterladen zu können, sobald RtO erscheint. Aber ich würde davon abraten es zu tun.
#15
Posté 17 janvier 2010 - 04:19
also ich hab mir ne menge andere User angesehen und es gibt bereits ne menge Leute welche es gespielt haben auch für den PC.
Allerdings denke ich nicht dass Bioware all diese Personen bestrafen wird, alleine aus dem Grund, da es die meisten, keine Raubkopierer sind, sondern ZAHLENDE Kunden. Einen Zahlenden Kunden zu bestrafen und zu riskieren, für in diesem Fall ne kleine Dummheit, Kunden zu verlieren steht nicht im selben Verhältniss.
Ich werde jedes Add-On, DLC, sowie Bücher zu diesem Spiel kaufen.
PS: würde bei einem officiellen Erscheinen von RtO, den inofficiellen Kauf des DLC nicht akzeptiert, hätte ich keine Probleme damit noch einmal die 400Punkte dafür zu geben, da es ja in dem Fall mein eigenes Verschulden war.
Modifié par arcDaniel, 17 janvier 2010 - 04:25 .
#16
Posté 17 janvier 2010 - 06:35
Sollte jemand irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen umgangen haben oder das Teil von einem nicht-BW-Server bezogen haben ist das natürlich was anderes.
Anmerkungen: Bin nur Student, kein Anwalt, habe das Zeug nirgendwo runtergeladen und fordere auch niemanden auf das zu tun
#17
Posté 17 janvier 2010 - 07:27
Ja und alle waren so dämlich, das Achievement hochzuladen.
Ob zahlender Kunde oder nicht, für Raubkopierer haben die meisten Firmen NULL Verständnis und das wird auch geahndet.
Wenn Du Glück hast, ist bei EA alles so durcheinander, dass es denen zu mühselig ist das Ganze nachzuverfolgen.
Vielleicht können sie nichtmal die Seite filtern nach PC-Besitzern, die dieses Achievement haben. Bei der dilettantischen Seite hier würde mich das nicht wundern.
#18
Posté 17 janvier 2010 - 09:18
arcDaniel wrote...
also ich hab mir ne menge andere User angesehen und es gibt bereits ne menge Leute welche es gespielt haben auch für den PC.
nur da jemand anderes "Es" auch tut , wird die Sache nicht richtiger.... Das ist das typiche Lemming verhalten.
Modifié par cyberbyte, 17 janvier 2010 - 09:18 .
#19
Posté 20 janvier 2010 - 06:27





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