
Die Gamescom in Köln (21.- 25. August 2013) rückt immer näher. Wie ihr sicher wisst, ist der Mittwoch ein exklusiver Fachbesucher- und Medientag.
EA und BioWare wollen euch die Chance geben, dabeizusein! Gewinne eine von fünf Wildcards und besuche die Gamescom 2013 am Mittwoch bereits ab 13:00 Uhr!
Wie könnt ihr eine der begehrten Wildcard gewinnen? Schreibt hier, warum Ihr unbedingt eine der Wildcards bekommen solltet. Kreativität und Fleiß der Beiträge sollen belohnt werden!
Viel Glück!
***Update zum Gewinnspiel!***
Zusätzlich zu den fünf Wilcards die hier verlost werden, kommt nun ein weiteres kleines Extra hinzu Unter allen Teilnehmern verlosen wir eine "Exlusive Einladung zur EA Lounge inklusive Hotelzimmer"
Diese beinhaltet 1x Dauerkarte (Donnerstag-Sonntag), 1x Hotelzimmer (Donnerstag-Sonntag) und den Zugang zur EA Lounge ebenfalls von Donnerstag bis Sonntag.
Viel Glück und sei kreativ.
______________________
Teilnehmahmebedingung:
1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Electronic Arts GmbH, Im Zollhafen 15-17, 50678 Köln.
2. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Mitarbeiter von Electronic Arts, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5. Das Gewinnspiel endet am 11.08.2013 um 12.00 Uhr
6. Unter allen Einsendungen werden die Gewinner durch Electronic Arts nach eigenem Ermessen ausgewählt.
7. Die Gewinner werden per E-Mail oder telefonisch durch Electronic Arts benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Gewinnmitteilung bei EA, wird der Gewinn nicht zugesprochen.
8. Die Reise zum bzw. die Rückreise vom Veranstaltungsort hat der Gewinner auf seine Kosten zu organisieren.
9. Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht.
10. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
11. EA ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, oder bei sonstiger Manipulation von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
12. Änderungen der Gewinne in ihrer konkreten Ausgestaltung bleiben vorbehalten
13. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet EA nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden aufgrund der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dies gilt ebenfalls für Schäden, die durch das Verhalten von Erfüllungsgehilfen von EA verursacht wurden.
Modifié par Draco Ordinis, 06 août 2013 - 12:03 .




Ce sujet est fermé
Retour en haut







